Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf vollen Zugang zum kulturellen Leben sowie auf eigene künstlerische und kulturelle Betätigung. Dies ist ein in § 31 der UN-Kinderrechtskonvention verbrieftes Recht. Gerade in der Schule, die alle Jugendlichen und Kinder erreicht, kann diese Forderung umgesetzt werden.
Kulturelle Bildung stärkt und unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen, macht offen für Neues und hilft dabei, die komplexe Alltagswelt besser lesen und entschlüsseln zu können. Die Erfahrung selbst und in Gemeinschaft etwas gestalten zu können, wirkt sich positiv auf das Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler aus.
Am KKG gibt es ein großes Angebot im kulturellen Bereich, das Schülerinnen und Schülern ermöglicht, einen kulturellen Schwerpunkt in ihrer Laufbahn einzuschlagen.
Ansprechpartnerin für das kulturelle Lernen: Katharina Baerens