Die Fachkonferenzen beraten und beschließen ein fachspezifisches Leistungskonzept, in dem Festlegungen bezüglich der Leistungsanforderungen und deren Bewertungen getroffen werden.
Zu einer gezielten und besseren Vorbereitung von Schülerinnen und Schülern sowie zur besseren Planbarkeit und Entlastung wird in der Sekundarstufe I in der Regel eine Klassenarbeit in einer Woche angesetzt. Zu Beginn des ersten und zweiten Halbjahres werden die Wochen festgelegt, in denen in einem Fach eine Klassenarbeit geschrieben wird. Änderungen der Planung sind durch die Fachlehrkräfte in Absprache mit der Stufenkoordination möglich. Die Pläne werden auf der Homepage veröffentlicht. In Wochen, in denen eine Klassenarbeit geschrieben wird, werden keine schriftlichen Übungen geschrieben.
In der Sekundarstufe I gibt es neben den Klassenarbeiten den Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“. Dazu gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen bzw. Überprüfungen in allen Fächern. Letztere dürfen sich nur auf begrenzte Stoffbereiche im unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Unterricht beziehen und können wie eine zusätzliche mündliche Leistung bewertet werden. Die Überprüfung der mündlichen Leistung darf dadurch nicht ersetzt werden. Keine schriftlichen Übungen im oben genannten Sinn sind schriftliche Abfragen. Dazu gehören z.B. Vokabel- und Grammatikabfragen oder eine auf die Hausaufgabe bezogene Abfrage.