Alle Schülerinnen und Schüler nehmen vor und nach dem Unterricht den Vertretungsplan zur Kenntnis. Die Schülerin­nen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern können über eine entsprechende Webseite Informationen zu Stun­denplanänderungen abrufen. Für die 1. Stunde wird ein Plan für Ad-hoc-Vertretungen erstellt.

Absehbarer Vertretungsunterricht wird von der Lehrkraft, die fehlen wird, so vorbereitet, dass der Lerngruppe seit der letzten gemeinsamen Unterrichtsstunde das entsprechende Lehrmaterial vorliegt und alle Arbeitsanweisungen mit den Schülerinnen und Schülern abgesprochen worden sind. Er ist so zu konzipieren, dass die Lerngruppen eigen­ver­ant­wortlich arbeiten können. Absehbarer Vertretungsunterricht von längerer Dauer kann Stundenplan­ände­rungen zur Folge haben.

Für unvorhersehbaren Vertretungsunterricht in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 wurden bei einem pädagogischen Fort­bildungstag Materialien für die meisten Fächer erstellt, die den Vertretungslehrkräften zur Verfügung stehen. Ansonsten erteilen die vertretenden Lehrkräfte Unterricht in ihren Fächern. Unvorhersehbarer Vertretungsunterricht ist nach Möglichkeit Fachunterricht, in dem Lehrkräfte die Zeit zum Üben und Vertiefen von fachlichen Inhalten nutzen.

Ausfallender Unterricht in den Klassen 5 bis 10 wird im Schulvormittag immer vertreten. Allerdings können Stunden, die nachmittags erteilt werden, unter Umständen aus organisatorischen Gründen ausfallen. Das soll die Schule, wenn es geht, möglichst frühzeitig ankündigen.

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II besteht entsprechend ihrer Kursbelegung während ihrer Unter­richtszeit eine Anwesenheitspflicht in der Schule von der 1. bis zur 6. Stunde. Im absehbaren und unvorher­seh­baren Vertretungsunterricht, für den Materialien im Verwaltungstrakt vorliegen, arbeiten die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II eigenverantwortlich (Eigenverantwortliches Lernen = EVL).

 

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