Das Hausaufgabenkonzept hat zum Ziel, die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler durch den verstärkten Nachmittagsunterricht in Übereinstimmung mit dem Hausaufgabenerlass (BASS 12-31, Nr.1) am Unterrichtstag mit Nachmittagsunterricht und gleichzeitigem Fachunterricht am Folgetag mit geeigneten Methoden zum Ausgleich in den Unterricht zu verlagern.
Formale Regelungen für die Sek. I
Laut Hausaufgabenerlass (BASS 12-31, Nr.1) soll die Lehrkraft (nach 3.1) an Tagen mit Nachmittagsunterricht keine Hausaufgaben für den Folgetag erteilen. Das in einer Klasse unterrichtende Kollegium soll (nach 3.3) in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 pro Tag insgesamt nicht mehr als 60 Minuten und für die Jahrgangsstufen 8 bis 10 nicht mehr als 75 Minuten Hausaufgaben aufgeben.
Hausaufgaben – Kontrollmittel Klassenbuchspalte
Lehrkräfte tragen im Schulmanager Online möglichst die angenommenen Hausaufgabensollzeiten ein. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer kontrollieren regelmäßig die Summe der Zeiten pro Tag auf Überschreiten der 60 Minuten für die Jg. 5 bis 7 bzw. 75 Minuten für die Jg. 8 bis 10.
Schülerinnen und Schüler (eventuell eigene „Hausaufgabenbeauftragte“ oder die Klassensprecherinnen bzw. Klassensprecher) werden beauftragt, die Einhaltung in den jeweiligen Klassen zu kontrollieren und ggf. anzumahnen.
Unterrichtsmethodische Regelungen
Hausaufgaben und Schulaufgaben sind für den Lernerfolg notwendig, fachdidaktisch orientiert und lehrplanausgerichtet. Die Fachkonferenzen unterscheiden dabei deutlich und begründet zwischen Aufgaben, die zu Hause oder in der Schule bearbeitet werden können. Dazu werden Übungseinheiten auch in den Unterricht verlagert. Die Lehrkräfte setzen binnendifferenzierte und schüleraktivierende Unterrichtsmethoden zum „intelligenten Üben“ als Möglichkeit des Hausaufgabenersatzes im Unterricht ein.