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Alle Eltern einer Klasse oder einer Jahrgangstufe bilden gemeinsam die Klassenpflegschaft bzw. die Jahrgangsstufenpflegschaft. Aus ihrer Mitte wird der/die Klassenpflegschaftsvorsitzende und der/die Stellvertreter/in gewählt. Die Klassenpflegschaft berät im Rahmen ihrer Zuständigkeit über alle Angelegenheiten, die die Klasse betreffen. Aus ihrer Mitte können sich Eltern bereit erklären, als Elternvertreter an Fachkonferenzen teilzunehmen. Der/Die Klassenpflegschaftsvorsitzende koordiniert die Kommunikation der Eltern untereinander und mit der Lehrerschaft. Daneben werden in der Klassenpflegschaft oft außerschulische Aktivitäten wie Eltern/Eltern-Treffen und Familienausflüge organisiert. Die Klassenpflegschaft kommt mindestens einmal pro Halbjahr zusammen.