22.03.22
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern,
Maskenpflicht in Schulen endet zum 2. April –
nach den Osterferien keine anlasslosen Tests mehr
In der Schulmail vom 18.03.22 (https://www.schulministerium.nrw/18032022-aenderung-der-regelungen-zum-infektionsschutz-den-schulen) weist das Minis-terium für Schule und Bildung NRW darauf hin, dass nach dem im Deutschen Bundestag gefassten Beschluss an nordrheinwestfälischen Schulen folgende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gelten:
- In NRW endet die Maskenpflicht in den Schulen am Samstag, 02.04.22. Das bedeutet, dass ab Montag 04.04.22 der Unterricht und auch weitere schulische Veranstaltungen im KKG-Gebäude wieder ohne Masken durchgeführt werden können.
- In NRW enden die dreimal in der Woche durchgeführten Tests mit dem letzten Schultag vor den Osterferien (Freitag, 08.04.22). Das bedeutet, dass nach den Osterferien der Schulbetrieb ohne Testungen fortgeführt wird.
- Diese Regelungen gelten, sofern die Infektionslage keine Änderungen notwendig macht.
Viele Grüße
Jürgen Bertram & Dirk Adamschewski